| - Nutzen Sie die Rücknahme, sonst kann die Entsorgung kostenpflichtig sein.
- Altöl: Der Handel ist verpflichtet, Altöl in der gleichen Menge zurückzunehmen wie frisches Öl gekauft wurde. Kleinere Mengen können auch bei der > Problemmüll-
Sammelstelle abgegeben werden.
- Altreifen können Sie beim Reifenhändler zurückgeben. In Ausnahmefällen auch bei den Wertstoffhöfen gegen Gebühr.
- Batterien: Trockenzellen, Knopfzellen, Akkus und Autostarterbatterien müssen vom Handel zurückgenommen werden. In kleinen Mengen werden sie bei der Problemmüll-Sammlung und der > Problemmüll-Sammelstelle angenommen. Außerdem gibt es in vielen öffentlichen Gebäuden Sammelboxen wie z. B. bei uns in der > Kreisverwaltung, bei Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen sowie in vielen Schulen.
- Pfandflaschen und Pfanddosen: Sie werden vom Handel zurückgenommen und dabei erhalten Sie Ihr Pfandgeld zurück. Der Handel ist verpflichtet, auch Pfandflaschen und Pfanddosen zurückzunehmen, die nicht bei ihm gekauft wurden. Einzige Bedingung dafür: In diesem Geschäft werden Pfandflaschen oder Pfanddosen aus dem gleichen Material verkauft. Beim Material wird unterschieden zwischen Plastik, Glas und Metall. Eine weitere Einschränkung gilt für Geschäfte, die kleiner als 200 qm sind: Hier müssen nur Pfandflaschen und Pfanddosen der Marken und Größen zurückgenommen werden, die auch im Sortiment geführt werden.
- Säcke: zum Beispiel für Baustoffe. Sie zählen zu den Verkaufsverpackungen und werden vom Handel zurückgenommen. In Ausnahmefällen können sie auch zum
> Restmüll
- Tonerkartuschen: Es gibt eine ganze Reihe von Herstellern, die leere Kartuschen zurücknehmen. Sonst gehören sie in den
> Restmüll
- Transportverpackungen: Wie Paletten, Obst- und Weinkisten müssen Spediteure und Händler zurücknehmen.

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Abfallwirtschaft: > Ihre Ansprechpartner Entsorgungspartner: > SITA Rülzheim |