| - Was Sie bei Ein- und Umzug beachten sollten:
- Anmeldung:
Herzlich willkommen. Sie beziehen bei uns im Landkreis Germersheim einen Neubau
oder Sie haben ein Haus oder eine Wohnung gekauft? Das heißt, Sie melden
sich das erste Mal bei uns an. Dazu brauchen wir Ihre Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Sie können es hier online ausfüllen > Anmeldeformular. Bitte
drucken Sie es aus, unterschreiben es und faxen es uns oder schicken es per
Post.Sie erhalten von uns eine Eigentümernummer, mit der Sie in Zukunft dann alles bei uns online regeln können.
- Ummeldung und Abmeldung:
Wenn es für Ihr Grundstück einen neuen Eigentümer oder Verwalter gibt, müssen
Sie uns diese Änderung mitteilen. Das online-Formular hilft Ihnen bei den notwendigen Angaben
> Abmeldeformular
- Einzug- und Umzug ohne Probleme:
Rechtzeitig melden: Je eher wir Bescheid wissen, umso schneller können wir reagieren. Mindestens drei Wochen vorher sollten Sie uns informieren. Die An- und Abmeldung ist Sache des Grundstückseigentümers.
Die Tonnen kommen: Wenn Sie sich angemeldet haben oder vom Vermieter angemeldet worden sind, werden die Tonnen in der Regel nach ein bis zwei Wochen vor Ihrem Grundstück abgestellt. Bei Neubauten werden auch die Glasboxen und gelben Säcke gleich mitgeliefert. Ansonsten können Sie Glasboxen und gelbe Säcke einfach bei uns in der Kreisverwaltung oder Ihrer Verbandsgemeinde bzw. Stadtverwaltung abholen > Wegweiser und Öffnungszeiten. Bei der Kreisverwaltung erhalten Sie auch die gebührenpflichtigen Abfallsäcke für Übermengen.
Die Tonnen bleiben: Wenn Sie wegziehen, nehmen Sie bitte Ihre Tonnen nicht mit. Sie sind mit Mikrochips versehen, die Angaben zum Grundstück enthalten und so zugeordnet sind. Die Tonnen werden je nach Bedarf neu kodiert, umgetauscht oder abgeholt.

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Abfallwirtschaft: > Ihre Ansprechpartner mit Wegweiser und Öffnungszeiten Grundstückseigentümer sind unsere Ansprechpartner: Wir bitten um Verständnis, dass bei allen Fragen der Verwaltung und Abrechnung nur der Grundstückeigentümer uns gegenüber handeln kann.
Mieter wenden sich bitte an ihren Vermieter oder Hausverwalter, wenn es um einen Tonnentausch oder
Gebühren geht.
Zahlungsfristen beachten: Dabei können wir Ihnen helfen. Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung
für Ihre Müllgebühren erteilen. Sie können sie jederzeit widerrufen.
> Abbuchungsformular |